Gebührensatzung
Der Beitrag (Gebührensatzung) wird vom Träger festgelegt. Dieser beträgt vom 1.09.2023:
Kindergartenkinder von 3 bis 6 Jahren:
bis zu 4 Stunden 139 Euro |
bis zu 5 Stunden 154 Euro |
bis zu 6 Stunden 169 Euro |
bis zu 7 Stunden 184 Euro |
bis zu 8 Stunden 199 Euro |
bis zu 9 Stunden 214 Euro |
bis zu 10 Stunden 229 Euro |
Die Kernzeit von 8:30 bis 12:30 muss für jedes Kind gebucht werden.
Ein Geschwisterkind muss nur die Hälfte des Monatsbeitrags bezahlen.
Der Monat August ist beitragsfrei.
Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 109,09€ pro Kind und Monat bezuschusst. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Verpflegungsgeld
Vollzeitvariante: Verpflegungsgeld für 3 bis 5 Verpflegungstage wöchentlich 85,00 Euro |
Teilzeitvariante: Verpflegungsgeld für bis zu 2 Verpflegungstage wöchentlich 55,00 Euro |