Gebührensatzung
Der Beitrag (Gebührensatzung) wird vom Träger festgelegt. Dieser beträgt vom 1.09.2023:
Kindergartenkinder von 3 bis 6 Jahren:
bis zu 4 Stunden 156 Euro |
bis zu 5 Stunden 172 Euro |
bis zu 6 Stunden 188 Euro |
bis zu 7 Stunden 204 Euro |
bis zu 8 Stunden 220 Euro |
bis zu 9 Stunden 236 Euro |
bis zu 10 Stunden 252 Euro |
Der Monat August ist beitragsfrei.
Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 109,09€ pro Kind und Monat bezuschusst. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Verpflegungsgeld
Vollzeitvariante: Verpflegungsgeld für 3 bis 5 Verpflegungstage wöchentlich 90,30 Euro |
Teilzeitvariante: Verpflegungsgeld für bis zu 2 Verpflegungstage wöchentlich 58,80 Euro |